Typisierungsänderung auf „Wohnmobil“

Seit während dem Lockdown viele Semi-Experten ihre Ducatos/Transits/T4s und sonstige Kraxn mit reingespaxten Ikeakastln zum Minimal „CamperVan“ umgebaut haben (weil es auch grad so angesagt ist), sind sämtliche Pickerlprüfstellen angehalten, hier ein Augenmerk drauf zu haben. 

Vor allem MUSS die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze zwingend mit der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze zusammenpassen.

In der Realität bedeutet dies, dass ein Fahrer eines Transporters mit 2/3 Sitzplätzen eventuell kein Problem hat, sein Pickerl zu ergattern, weil der Ausbau ja Ladegut sein könnte, ein Fensterbus mit einer höheren Anzahl an Sitzplätzen wird hier aber auffallen.

Und genau so ging es mir: Am Papier ein 9 Sitzer, aber vorne keine Sitzbank, hinten auch nur 2 Plätze – sprich – Viersitzer,

Ergo – kein Pickerl mehr. Auch nicht unter Freunden – da wackelt ganz schnell die Prüfberechtigung!

Aber – ich kann etwas beruhigen – die Änderung der Fahrzeugklasse ist recht harmlos, wenn es denn bereits ein PKW oder ein Sonderfahrzeug ist. Bei einer LKW Zulassung wird es erforderlich auf PKW zu ändern, was mit zusätzlichen Kosten und gegebenenfalls dem Nachzahlen der NoVa (auf Zeitwert) einhergeht.

Was ist erforderlich für ein Wohnmobil?

  • Eine Sitzgelegenheit
  • Ein Fenster
  • Eine Schlafgelegenheit
  • ein Tisch
  • eine Kochmöglichkeit.

Anschließend online einen Termin bei der Landesprüfstelle ausmachen, Auto in sauberem Zustand vorführen und die Sache ist mit 2 x 26€ (einmal für die Fahrzeugeinstufung und einmal für die Änderung der Sitzplatzanzahl) erledigt.

Was ist wichtig?

  • Man sollte Unterlagen bereit haben, wie die Sitzbank befestigt ist (in meinem Fall original Westfalia – das VW Reparaturmanual der Westfaliaeinrichtung zeigte, wie die Bank befestigt ist, das reichte schon), bei einer fix installierten Gasanlage das aktuelle Prüfzertifikat (oder man verbaut stattdessen einen transportablen Kocher, welcher aber fixiert sein muss), alles im Auto muss halt in irgendeiner Weise vertrauenserweckend auf den Prüfer wirken. Auch ein paar Fotos von etwaigen Verstärkungsplatten am Unterboden können helfen.
  • Gurtbefestigungspunkte an den Originalanbindungen.
  • SOLLTE man eine Drehsitzkonsole verbaut haben, dann benötigt man für diese ein Gutachten. Hat man keines, besser gar nicht herzeigen, sondern vorher ausbauen.
  • Die Kiste UNBEDINGT ausräumen. GANZ leer. Tank voll – denn es wird gewogen. Mein Carlo wog 2100kg (hab net alles ausgeladen, da wären noch ein paar kg gegangen). War dann mit den 4 Passagieren gewichtsmässig schon recht knapp (die haben da eine etwas kryptische Formel, wie viel Zuladung bei 4 Passagieren und welcher Fahrzeuglänge erforderlich innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes ist). 

Prinzipiell ist JEDES Dokument, welches ihr habt, besser als nur Achselzucken. Wie bei jeder Typisierung möchte der zuständige Prüfingenieur einfach „ein gutes Gefühl haben“, dass ihr versteht, was ihr da getan habt und grundsätzliche Regeln des Fahrzeugbaus beachtet habt.

In meinem Fall wurde der Rest des Fahrzeugs nicht weiter groß angeschaut, aber das kann natürlich auch anders sein. Also achtet drauf, dass das Auto wirklich sauber und herzeigbar ist – innen wie außen sowie technisch in Schuss.

Netter Nebeneffekt: Manche Fahrverbotszonen gelten für Wohnmobile nicht und die slowenische Autobahnmaut ist nun gleich wie für einen PKW, Kleinbusse bezahlen sonst nämlich ganz entspannt das Doppelte.